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Wenn Sie sich den Weg in meine Kanzlei gerne sparen möchten, können Sie mir die für die Scheidungsantragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen bequem von zu Hause aus elektronisch oder in Papierform übermitteln. Der Scheidungsantrag selbst kann nur von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht werden. Allerdings genügt nur ein/e Anwalt/Anwältin, wenn es keine Auseinandersetzungen über Folgesachen gibt. Sie können sich dann die entstehenden Anwaltskosten im Innenverhältnis teilen.
Wenn Sie lediglich einen Antrag auf Scheidung Ihrer Ehe stellen (lassen) möchten, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht für ev. vorhandene Kinder, wird der sog. Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und es wird kein Unterhalt oder Zugwinnausgleich gerichtlich zugesprochen.
Allerdings können Anträge im Rahmen dieser sog. Folgesachen auch noch nachträglich im bereits laufenden gerichtlichen Verfahren gestellt werden.
Auch kann insoweit nachträglich ein zweite anwaltliche Vertretung beauftragt werden, durch die zunächst vereinfachte Vorgehensweise schaden Sie sich also keinesfalls.
Wenn Sie möchten, können Sie das Formular auch ausdrucken und aus Datensicherheitsgründen per Post oder Fax an mich senden.
Selbstverständlich können Sie mich gerne zum Zwecke einer persönlichen Beratung kontaktieren, ohne dass Ihnen deswegen Mehrkosten entstehen.
Datenerfassungsbogen und Vollmacht stehen Ihnen zum Download bereit und können elektronisch vervollständigt und anschließend als E-Mail-Anhang an mich versandt werden.