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Scheidung - Online

Wenn Sie Geld und v.a. Zeit sparen möchten und sich mit Ihrem Partner einig sind, können Sie mir die für die Scheidungsantragsstellung erforderlichen Daten bequem von zu Hause aus übermitteln. Der Antrag selbst kann nur von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht werden. Allerdings genügt auch nur ein/e Anwalt /Anwältin, wenn es keine Auseinandersetzungen über Folgesachen gibt. Sie können sich dann die entstehenden Anwaltskosten im Innenverhältnis teilen.
Wenn Sie lediglich einen Antrag auf Scheidung Ihrer Ehe stellen (lassen) möchten, verbleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht für ev. vorhandene Kinder, wird der sog. Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und es wird kein Unterhalt oder Zugwinnausgleich gerichtlich zugesprochen.

Allerdings können Anträge im Rahmen dieser sog. Folgesachen auch noch nachträglich im bereits laufenden gerichtlichen Verfahren gestellt werden.
Auch kann insoweit nachträglich ein zweiter Anwalt beauftragt werden, durch die zunächst vereinfachte Vorgehensweise schaden Sie sich also keinesfalls.

Meine Kostenrechnung bzw. Kostenvorschussrechnung, die sich individuell nach dem Streitwert bemisst, erhalten Sie per Post. Gegenteiliges bitte ich ausdrücklich mitzuteilen.

Wenn Sie möchten, können Sie das Formular auch ausdrucken und aus Datensicherheitsgründen per Post oder Fax an mich senden.

Damit ich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen kann, benötige ich eine auf mich lautende Vollmacht, die Sie ebenfalls per Post oder Fax zurücksenden können.

Selbstverständlich können Sie mich gerne zum Zwecke einer persönlichen Beratung kontaktieren, ohne dass Ihnen deswegen Mehrkosten entstehen.


Datenerfassungsbogen.doc
[20.5 KB]


Vollmacht.doc
[19.5 KB]

 


Widerrufsbelehrung.docx
[13.6 KB]